Was machen eigentlich….?

…öffentliche Zuschüsse auch für den privaten Bereich

Es ist bekannt, dass die Gemeinde für seine Investitionsvorhaben jeweils öffentliche Zuschüsse von Landkreis, Land und im Einzelfall des Bundes in maximaler Höhe beantragt. Die Höhe der Zuschüsse ist unterschiedlich. In den vergangenen Jahren betrugen sie bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten; für die Baumaßnahme des kostenintensiven Kindergartens sind die Zuschüsse von Land und Landkreis leider viel zu niedrig. Hier sind noch Gespräche über eine evtl. Erhöhung zu führen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber noch einmal darauf hinweisen, dass auch PRIVATPERSONEN öffentliche Zuschüsse für Investitionen an ihren Gebäuden erhalten können. Dies gilt nicht nur für die lange, öffentlich diskutierte Heizungsumstellung. Sondern auch beispielsweise für Mittel aus dem Dorferneuerungsprogramm.

Es richtet sich an Bauherrn, die ein ortsbildprägendes Gebäude mit Baujahr um 1960 oder älter sanieren, umbauen und neugestalten möchten. Eine grundsätzliche Fördervoraussetzung ist, dass das Gebäude in einer Gemeinde steht, die auch über ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept verfügt. Diese Voraussetzung erfüllt die Gemeinde Roßbach.

Nähere Auskünfte gibt die Kreisverwaltung Neuwied, Margit Rödder-Rasbach, Tel.: (0 26 31) 8 03-235. Weitere Informationen gibt es außerdem auf der Homepage der Kreisverwaltung www.kreis-neuwied.de im Bereich „Bürgerservice – Dienstleistungen“ unter der Rubrik „Dorferneuerung“.

Thomas Boden
Ortsbürgermeister