Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Das Besondere an den Ausschüssen ist, dass dort auch Bürger Mitglied sein können, die kein Gemeinderatsmitglied sind. Allerdings muss jeder Ausschuss zumindest zur Hälfte mit Ratsmitgliedern besetzt sein. Die nähere gesetzliche Regelung finden sie in den §§ 44 ff. Gemeindeordnung RLP.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die derzeitigen Mitglieder vor.
Bau-, Planungs-, Wirtschafts- und Touristikausschuss