Gemeinderat Roßbach beschließt Haushalt 2024

 

Die Finanzen standen im Mittelpunkt der jüngsten Ratssitzung der Gemeinde Roßbach. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde Ortsbürgermeister und Beigeordneten Entlastung erteilt. Der Haushalt des Jahres 2024 wurde intensiv beraten und beschlossen.

Der Haushaltsabschluss für das Jahr 2022 gestaltet sich außerordentlich erfreulich. Ist man zu Beginn des Jahres noch mit einem Minus von 170.200 € gestartet, konnte am Jahresende ein Überschuss von 268.600 € erwirtschaftet werden. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer in Höhe von rund 152.000 sowie Einsparungen bei zahlreichen Ausgabepositionen wie Energie und Unterhaltungsaufwendungen. So konnte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss, Gregor Krumscheid, dann auch dem Gemeinderat die Entlastung für Ortsbürgermeister und Beigeordneten empfehlen, dem sich der Rat einstimmig anschloss.

Des Weiteren stand der Haushalt des laufenden Jahres 2024 zur Beratung an. Die Gemeinde startet mit einem Fehlbetrag von 81.000 € in das Jahr 2024. Das sind 44.800 € weniger als im Vorjahr. Wenn wir eine ähnlich positive Haushaltsentwicklung wie in den Vorjahren verzeichnen können, gehe ich wieder von einem kleinen Überschuss aus“, gibt sich Ortsbürgermeister Thomas Boden optimistisch. Neue Investitionskredite sind nicht erforderlich. Ortsbürgermeister Boden freut sich, dass durch diese positiven Eckwerte auch einige wichtige kleinere Investitionen durchgeführt werden können. Als Beispiel nennt er unter anderem den Erwerb einesBuswartehäuschen in Spreitchen. Natürlich ist das alles kein Grund zu überschwänglicher Freude, da diese Haushaltsverbesserungen im Wesentlichen auf Grundstücksverkäufe zurückzuführen sind und diese Einnahmen nicht stetig fließen, so der Ortsbürgermeister. Schließlich stimmte der Rat dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 mehrheitlich zu.

Des Weiteren behandelte der Rat die notwendigen Änderungen für den Bebauungsplan „Campingplatz Buchenauer Platz“ um den wasserrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und beschlossdiesen als Satzung.