„Kehraus“ nach Karneval

Die Festumzüge zu Karneval sind vorbei. Auch in Roßbach war im Zug wieder eine wundervolle, tolle Stimmung bei herrlichem Sonnenschein. Die Jecke haben viel „Kamelle“ und Konfetti geworfen. Die Gemeinde möchte die Grundstückseigentümer, insbesondere in der Wiedtalstraße, auch an den „Kehraus“, d.h. die Straßen- und Gehwegreinigung, hinweisen. Viele haben dies schon längst erledigt, einige jedoch nicht bzw. nur unzureichend. 


Die generelle Reinigungspflicht besteht das ganze Jahr und gilt sowohl in der Gemeinde in allen Straßen als auch in allen Ortsteilen. In den Ortsteilen ohne Gehweg erstreckt sich die Reinigungspflicht auf einen Teil der Fahrbahnen.

Ganz generell gilt: Nach unserer Straßenreinigungssatzung ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus einmal wöchentlich zu reinigen. Zur Reinigung gehört das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Laub, Unkraut usw. und das Kehren der Straßenrinnen.

Daher noch einmal die Bitte: Kommen Sie der Reinigungspflicht nach, denn jeder von uns möchte gerne in einem sauberen Umfeld leben.

Ihr/Euer
Thomas Boden
Ortsbürgermeister