Der Festumzug zu Karneval ist nun schon gut zwei Wochen vorbei. Die Jecke haben viel „Kamelle“ und Konvettigeworfen. Die Gemeinde möchte die Grundstückseigentümer, insbesondere in der Wiedtalstraße, an die Straßen- und Gehwegreinigung, hinweisen. Es gibt immer noch Grundstücke, wo dies noch nicht erledigt wurde.
Die generelle Reinigungspflicht besteht das ganze Jahr und gilt sowohl in der Gemeinde in allen Straßen als auch in allen Ortsteilen. In den Ortsteilen ohne Gehweg erstreckt sich die Reinigungspflicht auf einen Teil der Fahrbahnen.
Ganz generell gilt: Nach unserer Straßenreinigungssatzung ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus einmal wöchentlich zu reinigen. Zur Reinigung gehört das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Laub, Unkraut usw. und das Kehren der Straßenrinnen.
Daher noch einmal die Bitte: Kommen Sie der Reinigungspflicht nach, denn jeder von uns möchte gerne in einem sauberen Umfeld leben.
Nicht unerwähnt bleiben soll aber auch, dass viele Bürgerinnen und Bürger auch ohne eine solche Erinnerung schon von jeher dieser Reinigungspflicht nachkommen.
Thomas Boden
Ortsbürgermeister