Ausschüsse

Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Das Besondere an den Ausschüssen ist, dass dort auch Bürger Mitglied sein können, die kein Gemeinderatsmitglied sind. Allerdings muss jeder Ausschuss zumindest zur Hälfte mit Ratsmitgliedern besetzt sein. Die nähere gesetzliche Regelung finden sie in den §§ 44 ff. Gemeindeordnung RLP.

Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Ausschüsse mit den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und den derzeitigen Mitgliedern vor.

Haupt- und Finanzausschuss

Bau-, Planungs-, Wirtschafts- und Touristikausschuss

Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport

Ausschuss für Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit

Rechnungsprüfungsausschuss